Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen)

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    Der Verkauf unserer Waren erfolgt unter ausschließlicher Geltung der nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
  2. Angebot – Angebotsunterlagen
    Die vom Kunden unterzeichnete oder mündlich zugestimmte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zehn Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
  3. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir werden eine entsprechende Änderung des Preises mindestens eine Woche im Voraus schriftlich oder telefonisch dem Kunden bekannt geben. Ihm steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Lieferzeit
    Der Beginn der uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
  5. Mängelhaftung
    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 2 Jahre gerechnet ab Gefahrübergang.
  6. Gesamthaftung
    Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Eigentumsvorbehaltssicherung
    Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  8. Gerichtsstand – Anwendbares Recht
    Falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  9. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so sollen die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam bleiben.

(Stand: 2017)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Servicebedingungen)

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    Unsere Servicebedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Servicebedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Servicebedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Servicebedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
  2. Reparaturen während der Garantiezeit
    Während der vertraglich vereinbarten Garantiezeit von Neugeräten oder Baugruppen werden alle Garantiereparaturen im Rahmen der geltenden Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers durchgeführt. Die Garantiebedingungen wurden dem Kunden beim Kauf des Gerätes beziehungsweise der Baugruppe übergeben. Die Reparaturen werden bei der jeweiligen Vertragsservicewerkstatt des Herstellers durchgeführt. Bei Zusendung von Garantiereparaturen zur Servicewerkstatt werden die Kosten des Hin- und Rücktransports vom Kunden getragen. Bei einer Tätigkeit beim Kunden werden die anfallenden Fahrtkosten vom Kunden nach der geltenden Fahrtkostenpauschale in Rechnung gestellt (5€ netto bzw. 6€ netto pro 5min Fahrtzeit). Der Garantiestatus muss seitens des Kunden bei Anlieferung des Gerätes bzw. Ersatzteiles angegeben werden. Sollte vom Kunden eine Garantiereparatur verlangt werden, ist der Kunde verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung beizulegen. Sollten Geräte oder Teile keinen Garantiestatus mehr heben, wird der Kunde hierüber informiert, da eine Reparatur dann nur gegen Berechnung ausgeführt werden kann. Sollte bei der Reparatur festgestellt werden, dass Geräte oder Baugruppen mit Garantiestatus keinen Fehler aufweisen, wird der Testaufwand in Rechnung gestellt. Softwarefehler oder durch Software verursachte Probleme unterliegen nicht den Garantieleistungen des Herstellers und werden für die aufkommenden, notwendigen Arbeiten in Rechnung gestellt.
  3. Reparaturgarantie
    Auf alle Reparaturen wird eine Baugruppengarantie von mindestens sechs Monaten ab dem Lieferdatum gewährt. Die Garantie erstreckt sich ausdrücklich nur auf die ausgeführte Reparatur und ersetztes Material bzw. ersetzte Baugruppen. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus der Reparaturgarantie sind ausgeschlossen. Für gelieferte Ersatzteile, die eine Seriennummer besitzen, wird eine Teilgarantie von zwölf Monaten gewährt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Defekte, die auf einem nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Geräte beruhen. Von der Garantie sind des Weiteren Defekte und Schäden ausgeschlossen, die auf höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag) beruhen.
  4. Reparaturen außerhalb der Garantie
    Für jede durchzuführende Reparatur muss ein gültiger Auftrag des Kunden vorliegen. Grundsätzlich wird der Kunde vor der Durchführung der Reparatur informiert. Die Reparatur wird erst dann durchgeführt, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat (mündlich oder schriftlich). Sollte der Kunde nach Bekanntgebung des Reperaturpreises nicht die Einwilligung zur Reparatur erteilen, wird der Überprüfungsaufwand in Rechnung gestellt.
  5. Reparaturpreise
    Reparaturen ohne Garantie werden nach dem aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz durchgeführt (für Privatkunden: 45€ netto pro Stunde; für gewerbliche Kunden: 58€ netto pro Stunde). Bei Außendienstreparaturen werden die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt nach der aktuell geltenden Fahrtkostenpauschale berechnet (5€ netto bzw. 6€ netto pro 5min Fahrtzeit).
  6. Servicezeiten
    Die Reparaturen können von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr und Samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr abgegeben und abgeholt werden.
  7. Obliegenheit des Kunden
    Bevor uns der Kunde ein Gerät zum Service übergibt, hat er daraus alle personenbezogenen Daten zu entfernen und alle Daten von der Festplatte zu sichern. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheit durch den Kunden entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
  8. Gewährleistung und Haftung
    Wir leisten Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung der Serviceleistungen. Bei mangelhafter Serviceleistung hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung durch Wiederholung der betreffenden Serviceleistung in mangelfreier Form oder durch Ersetzen der mangelhaften Ersatzteile durch mangelfreie Komponenten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  9. Gerichtsstand – Erfüllungsort
    Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich der Kunde daneben einer anderen Sprache bedient, hat der deutsche Wortlaut Vorrang. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  10. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so sollen die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam bleiben.

(Stand: 2017)